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Wichtige Änderung bei Sparbuchbehebungen! zurück

warnung

Ab 1.11.2010 Ausweispflicht bei allen Sparbuchbehebungen!

Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gelten für alle österreichischen Banken ab 1.11.2010 verschärfte Identifikationspflichten bei der Behebung von Sparbüchern. Im Zuge der Geldwäschenovelle 2010 wird im Bankwesengesetz die Ausweispflicht bei Sparbuchbehebungen neu geregelt.

Alle Auszahlungen von Sparbüchern (auch von Sparbüchern mit einer Einlagesumme unter EUR 15.000,–) dürfen demnach ab 1.11.2010 nur noch:

  • unter Vorlage des Sparbuches (wie bisher)
  • eines amtlichen Lichtbildausweises (unabhängig der Transaktionssumme, immer vorzulegen)
  • sowie der Nennung des Losungswortes erfolgen (wie bisher)
 
Zusatzinformationen:

Wir sind dazu verpflichtet, Ihre Ausweisdaten festzuhalten.
Weisen Sie auch andere Personen auf die neuen Richtlinien hin, wenn Sie ein Sparbuch mit Losungswort an diese weitergeben.

Detaillierte gesetzliche Information zu Geldwäschenovelle 2010 finden Sie hier:
icon Homepage des Bundesministeriums für Finanzen