Die gesetzliche Einlagensicherung zurück
Raiffeisen bietet zusätzlichen Schutz
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Durch die gesetzliche Einlagensicherung sind Ihre Sparguthaben im Fall des Falles gesichert. Wie sind die Bestimmungen im Detail und welchen zusätzlichen Schutz bietet Raiffeisen? Lesen Sie unsere Fragen und Antworten. |
- Was ist die gesetzliche Einlagensicherung?
- Wie hoch ist sie?
- Sind über die Einlagensicherung nur Sparguthaben abgesichert?
- Gibt es Ausnahmen von der Einlagensicherung?
- Welchen zusätzlichen Schutz bietet die Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft?
Was ist die gesetzliche Einlagensicherung?
Aufgrund von EU-Richtlinien, die in Österreich im Bankwesengesetz (BWG) umgesetzt werden, ist jedes Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen entgegennimmt bzw. sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören.
Alle Institute der Raiffeisen Bankengruppe Österreich (RBG) unterliegen uneingeschränkt den österreichischen Bestimmungen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (§§ 93 ff, 103h und 103k BWG). Für die Raiffeisenbanken, die Raiffeisenlandesbanken, die Raiffeisen Zentralbank Österreich AG und die Raiffeisen Bank International AG nimmt die Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung eGen (ÖRE) die Funktion als gesetzliche Einlagensicherung und Anlegerentschädigung für die RBG wahr.
Wie hoch ist die Einlagensicherung?
Seit dem 1. Jänner 2010 sind die Einlagen natürlicher Personen pro Einleger mit einem Höchstbetrag von 100.000 Euro gesichert. Die gesetzliche Einlagensicherung in Österreich bezieht sich immer auf ein Kreditinstitut. Das heißt, pro Kunde und pro Bank sind jeweils bis zu 100.000 Euro durch die Einlagensicherung abgedeckt.
Einlagen nicht natürlicher Personen sind pro Einleger ebenfalls mit einem Höchstbetrag von 100.000 Euro abgesichert. Bei Unternehmen ist auf die Rechtsform und Größenklasse zu achten, wobei große Kapitalgesellschaften von der Sicherung ausgenommen sind.
Sind über die Einlagensicherung nur Sparguthaben abgesichert?
Die Einlagensicherung gilt nicht nur für Sparbücher, Sparkarten, Festgelder und ähnliches, sondern auch für alle Gehalts-, Pensions- und Girokonten, Bausparguthaben und natürlich auch für das Raiffeisen Online Sparen.
Gibt es Ausnahmen von der Einlagensicherung?
Wesentlichste Ausnahmen sind: Die gesetzliche Einlagensicherung gilt nicht für Fonds oder Anleihen. Allerdings sind Anleihen der Raiffeisenbanken, die Mitglied der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft sind, durch diese abgesichert. Die gesetzliche Einlagensicherung gilt weiters nicht für Einlagen und Forderungen, die nicht auf Euro, Schweizer Franken oder eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lauten. Diese Fremdwährungseinlagen sind bei Raiffeisenbanken, die der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft angehören, durch diese gesichert. Ein exakter Überblick über alle Ausnahmebestimmungen ist im Bankwesengesetz ersichtlich. Informieren Sie sich beim entsprechenden Link im rechten Servicebereich.
Welchen zusätzlichen Schutz bietet die Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ)?
Die Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft ergänzt und erweitert bei den Mitgliederbanken den Schutz der gesetzlichen Einlagensicherung um die konsolidierte Risikotragfähigkeit aller Mitgliedsbanken der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ). Sie umfasst im Gegensatz zur gesetzlichen Einlagensicherung die Einlagen aller Sparer, egal ob Privatkunde oder Unternehmen. Darüber hinaus gilt sie auch für alle Fremdwährungseinlagen sowie die eigenen Wertpapieremissionen der Mitgliederbanken. Derzeit sind rund 81 Prozent der Raiffeisenbanken Mitglied in der RKÖ. Das Spitzeninstitut der Raiffeisen Bankengruppe, die Raiffeisen Zentralbank Österreich AG, wie auch die Raiffeisen Bank International AG sind ebenfalls Mitglieder der RKÖ. Bestimmte Forderungen sind vom Schutz ausgenommen.



